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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der KYBURZ Switzerland AG

Seite 1 von 2 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der KYBURZ Switzerland AG
1. Vertragsschluss Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) sind neben dem Kaufvertrag alleine verbindlich. Anderslautende Bestimmungen des Käufers haben ohne schriftliche Zustimmung von KYBURZ Switzerland AG („Kyburz“) keine Gültigkeit. Der Kaufvertrag zwischen Kyburz und Käufer bedarf der Schriftform. Im Fall von Widersprüchen zwischen Kaufvertrag und AGB geht der Kaufvertrag vor.
2. Merkmale des Verkaufsproduktes Messwerte und Daten, die in Prospekten und Listen aufgeführt werden, sind als Annäherungswerte zu verstehen. Nicht erhebliche, zumutbare Änderungen gegenüber dem im Vertrag beschriebenen Verkaufsprodukt („Produkt“) bezüglich Form, Farbton oder Lieferumfang bleiben vorbehalten. Kyburz ist jedoch nicht verpflichtet, eine geänderte Ausführung zu liefern.
3. Preise und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich für Lieferungen ab Werk. Verpackung und Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum bei Firmenkunden; bei Endkäufern gilt Barzahlung bei Erhalt des Produktes als vereinbart. Basis des Kaufpreises ist der bei Vertragsabschluss zwischen den Parteien schriftlich vereinbarte Preis. Treten Änderungen ein und liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 3 Monate, ist Kyburz berechtigt, den Preis im gleichen Verhältnis zu ändern, wie ihre Produktionskosten seit dem Vertragsabschluss angestiegen oder gesunken sind. Die Schutzfrist von 3 Monaten fällt weg bei allen Preisänderungen, die im Zusammenhang mit Änderungen bei der Mehrwertsteuer oder anderen Gebühren und Abgaben stehen. Kyburz ist berechtigt, bei Sonderausführungen bis zu 10% mehr zu berechnen als im Kostenvoranschlag vorgesehen.
4. Lieferfrist und Prüfung Die Lieferfrist beginnt mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages oder dessen schriftlicher Bestätigung durch Kyburz. Ihre Dauer wird von Kyburz schriftlich festgehalten. Die Lieferfrist wird insbesondere dann angemessen verlängert, – wenn der Käufer die für die Herstellung des Produktes benötigten Angaben nicht rechtzeitig liefert oder er diese nachträglich ändert, – wenn der Käufer die Zahlungsfristen nicht einhält, Akkreditive zu spät eröffnet werden, oder Importlizenzen nicht rechtzeitig bei Kyburz eintreffen, – wenn Hindernisse auftreten, die Kyburz trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob das Hindernis bei Kyburz, beim Käufer oder bei einem Dritten eintritt. Solche Hindernisse sind z.B. höhere Gewalt, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigten Rohmaterialien, Halb- und Fertigfabrikate, Defekte an wichtigen Werkstücken sowie behördliche Massnahmen oder Unterlassungen. Der Käufer hat das Produkt innert acht Tagen nach Erhalt zu prüfen und Kyburz allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Produkt als genehmigt.
5. Eigentumsvorbehalt und Eigentum an Konstruktionszeichnungen Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten wird Kyburz das Recht eingeräumt, einen Eigentumsvorbehalt i.S. von Art. 715 ZGB am Produkt und dessen Zubehör im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Konstruktionszeichnungen und andere von Kyburz erstellte Unterlagen verbleiben in deren Eigentum. Nachdruck, auch auszugsweise, ist untersagt und die Weiterleitung an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Kyburz gestattet.
6. Eintauschprodukt Im Falle des Eintausches von einem gebrauchten Produkt gegen ein neues (oder anderes gebrauchtes) Produkt erklärt der Käufer, dass keinerlei Ansprüche oder Eigentumsvorbehalte von Dritten an diesem Produkt bestehen.
7. Gewährleistung und Haftung für Sachmängel Kyburz gewährt eine Sachgewährleistung von zwei Jahren für neue Produkte und von einem Jahr für Occasionsprodukte. Der Käufer hat im Rahmen der Gewährleistung ausschliesslich die nachfolgend aufgezählten Rechte. Anstelle von anderen Sachgewährleistungsansprüchen hat der Käufer gegenüber Kyburz Anspruch auf Beseitigung von Mängeln (Nachbesserung) gemäss den nachfolgenden Klauseln: – Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Reparatur oder Auswechslung der fehlerhaften Teile und auf die Beseitigung weiterer Schäden am Produkt, soweit diese durch die fehlerhaften Teile direkt verursacht worden sind. Für die reparierten oder ausgewechselten Teile läuft die ursprüngliche Gewährleistungspflicht weiter. – Bei der Nachbesserung ausgebaute Teile gehören Kyburz. – Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung an Kyburz zu melden oder von ihr feststellen zu lassen, andernfalls verwirkt er das Gewährleistungsrecht. Er hat Kyburz das Produkt auf Aufforderung hin zur Reparatur zu übergeben. Kyburz ist berechtigt, die Nachbesserung durch einen Dritten vornehmen zu lassen. – Jede Gewährleistungspflicht entfällt, wenn das Produkt unsachgemäss behandelt, gewartet, gepflegt, überbeansprucht, eigenmächtig verändert oder umgebaut, oder wenn die Betriebsanleitung nicht befolgt worden ist. – Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der Käufer bei einem aufgetretenen Mangel nicht umgehend die Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen KYBURZ Switzerland AG Seite 2 von 2 geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Kyburz die Gelegenheit einräumt, den Mangel zu beheben. – Natürlicher Verschleiss ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Kyburz hat die Wahl, anstelle der Nachbesserung innert angemessener Frist ein anderes vertragskonformes Produkt zu liefern. Kann ein erheblicher Fehler trotz wiederholter Nachbesserung nicht behoben werden, so ist der Käufer berechtigt, eine Reduktion des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung besteht in keinem Fall. Bei Rückgängigmachung des Vertrages werden die gefahrenen km in Rechnung gestellt (CHF 0.30/km). Eine Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfrist nicht. Für neu eingesetzte Teile gilt die Gewährleistung nur solange die Gewährleistung für das Produkt dauert. Alle weitergehenden Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, vertraglich oder ausservertraglich, insbesondere Ersatzansprüche aus mittelbarem und/oder unmittelbarem Schaden, werden hiermit unter Vorbehalt zwingender Gesetzesvorschriften ausgeschlossen. Bei Veräusserung des Produktes geht der Anspruch auf Gewährleistung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist soweit abtretbar auf den Erwerber über. Transportkosten für Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung kann Kyburz dem Käufer in Rechnung stellen.
8. Gewährleistung und Haftung bei Fahrzeug-Bausätzen Im Fall von Bausätzen beschränkt sich die Gewährleistung gemäss Ziffer 7 auf die einzelnen Komponenten des Bausatzes. Die Montage des Fahrzeugs aus den Komponenten des Bausatzes liegt in der Verantwortung des Käufers. Da wir keine Kontrolle über die Qualität der Montage haben, schliessen wir jede Gewährleistung für das Fahrzeug aus. Unter Vorbehalt zwingender Gesetzesvorschriften schliessen wir die vertragliche und ausservertragliche Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bausatz-Fahrzeug oder während seiner Montage entstehen, aus.
9. Verzug 1. Verzug von Kyburz Die gesetzlichen Verzugsfolgen können vom Käufer bei Lieferverzug erst nach erfolgter schriftlicher Mahnung sowie nach unbenütztem Ablauf einer schriftlichen Nachfrist von 30 Tagen geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist die Geltendmachung von Schäden, die nicht durch Kyburz verschuldet wurden. Insbesondere Schäden infolge Lieferverzögerungen durch den Zulieferer bzw. Importeur, Streiks, u.ä. 2. Verzug des Käufers Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Produkts in Verzug, hat Kyburz schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen anzusetzen. Nach deren unbenütztem Ablauf kann Kyburz: a) Auf der Erfüllung beharren und Schadenersatz verlangen oder b) auf die nachträgliche Leistung verzichten und 15% des Preises des gekauften Fahrzeuges als Schadenersatz fordern, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen ist, oder c) vom Vertrag zurücktreten. Die gleichen Rechte stehen Kyburz zu, wenn der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines die Hälfte übersteigenden Teils in Verzug geraten ist und Kyburz ihm erfolglos schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen angesetzt hat. Der bei Verzug oder Stundung vom Käufer zu bezahlende Zins beträgt 5% p.a. Tritt Kyburz vom Vertrag zurück, so wird der vom Käufer geschuldete Schadenersatz bei Fahrzeugverkäufen wie folgt berechnet: 15% des Preises für die Entwertung des Fahrzeuges infolge Inverkehrsetzung, zuzüglich 1% des Preises für jeden vollendeten Monat seit der Lieferung des Fahrzeuges, zuzüglich CHF 0.30 für jeden gefahrenen Kilometer.
10.Gefahrtragung Kyburz trägt die Gefahr für Untergang oder Wertverminderung des gekauften Produkts bis zu dessen Übergabe ab Werk. Beim Versand trägt der Käufer das Transportrisiko, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Käufer trägt die Gefahr für Untergang oder Wertverminderung eines Eintauschprodukts bis zu dessen Übergabe an Kyburz.
11. Datenschutz Personenbezogene Daten, die der Käufer über Formulare, Onlinebestellungen oder auf andere Art zugänglich macht, speichert Kyburz in ihrer internen Kundendatenbank. Kyburz behandelt die Daten vertraulich und verwendet sie zur Verarbeitung zur Vertragserfüllung oder um dem Käufer Informationen zukommen zu lassen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur zum Zweck der Vertragserfüllung. Mit Kyburz Fleet Management Systemen erfasste Daten werden ausschliesslich zur Vertragserfüllung und anonymisiert für statistische Auswertungen verwendet. Der Käufer hat das Recht jederzeit seine Datenschutzrechte geltend zu machen und Auskunft über seine gespeicherten Personendaten zu erhalten, sie zu berichtigen, zu ergänzen, der Bearbeitung zu widersprechen oder die Löschung seiner Personendaten zu verlangen. Kyburz behält sich vor, in diesem Zusammenhang elektronisch (insbesondere per EMail) mit dem Käufer zu korrespondieren. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Kyburz Switzerland AG (www.kyburz-switzerland.ch).
12. Recht und Gerichtsstand Diese AGBs sowie jeder zugehörige Vertrag bezüglich Kauf und Lieferung mit der KYBURZ Switzerland AG unterstehen schweizerischem Recht. 
Version vom 1. Dezember 2019

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